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1. Arbeitsgemeinschaft TPO
Amtl. anerkannte
technische Prüforganisation

Wartung und Reparatur

WerkzeugWartung rund um den Kessel
Die Heizungswartung sichert Ihnen über viele Jahre den Nutzen, welche Ihnen eine moderne Gas-oder Ölheizung bietet. Nur durch eine regelmäßige Wartung, mindestens einmal im Jahr ist sicherzustellen, dass die Heizungsanlage jederzeit für ein wohltemperiertes zu Hause sorgt.

Jeder Betreiber von Zentralheizungen oder Brauchwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW ist übrigens gesetzlich dazu verpflichtet, diese Wartung jährlich vornehmen zulassen. Dies besagt §9 der Heizungsanlagen-Verordnung. Bei Nichterfüllung dieser Forderung kann es zum Verlust von Garantieansprüchen oder des Versicherungsschutzes kommen. Bei Anlagen von mehr als 50 KW Nennwärmeleistung wird zudem mindestens halbjährlich eine Funktionskontrolle vorgeschrieben.

Die Heizungswartung verursacht keine Kosten - im Gegenteil, sie hilft Energie zu sparen und verhindert oft größere Schäden und das bei nur geringem finanziellen Aufwand.

Reparaturen
Selbstverständlich übernehmen wir auch sämtliche anfallenden Reparaturen an Ihren Heizungsanlagen und Ihren sanitären Anlagen.